<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" ?> <feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom"> <link href="https://www.atlas-leasing.de/blog/fuhrparkleasing?sAtom=1" rel="self" type="application/atom+xml" /> <author> <name>atlas-leasing.de</name> </author> <title>Blog / Atom Feed</title> <id>https://www.atlas-leasing.de/blog/fuhrparkleasing?sRss=1</id> <updated>2026-04-23T12:15:39+02:00</updated> <entry> <title type="text">Vorsicht beim Abschleppen von E-Autos</title> <id>https://www.atlas-leasing.de/blog/fuhrparkleasing/vorsicht-beim-abschleppen-von-e-autos</id> <link href="https://www.atlas-leasing.de/blog/fuhrparkleasing/vorsicht-beim-abschleppen-von-e-autos"/> <summary type="html"> <![CDATA[ Wer ist nicht schon einmal mit dem Auto liegen geblieben? Da freut man sich ganz ungemein, wenn ein hilfsbereiter Autofahrer anhält und den Pkw an den Haken nimmt bzw. abschleppt. Man muss nur einfach den „Gang“ herausnehmen, um den Motor vom Rad zu trennen. Was beim klassisch... ]]> </summary> <content type="html"> <![CDATA[ Wer ist nicht schon einmal mit dem Auto liegen geblieben? Da freut man sich ganz ungemein, wenn ein hilfsbereiter Autofahrer anhält und den Pkw an den Haken nimmt bzw. abschleppt. Man muss nur einfach den „Gang“ herausnehmen, um den Motor vom Rad zu trennen. Was beim klassischen Verbrennungsmotor mit Handschaltung völlig unproblematisch ist, kann bei einem E-Auto &amp;nbsp;und bei vielen&amp;nbsp; Hybride &amp;nbsp;fatale Folgen haben! Denn bei den Stromern drehen die Räder während des Abschleppens die E-Motoren weiter und erzeugen Strom. Da das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist, kann die Leistungselektronik und die Traktionsbatterie Schaden nehmen. Selbst bei Leasingfahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Automatikgetriebe kann ein unprofessionelles Abschleppen unter Umständen schädlich sein. Bleibt ein Elektroauto daher liegen, sollte unbedingt ein professioneller Abschleppdienst beauftragt werden. Dieser schleppt den Pkw dann mit angehobenen Räder ab. ]]> </content> <updated>2022-03-09T00:00:00+01:00</updated> </entry> <entry> <title type="text">&quot;Handy-Verbot&quot; gilt auch für Touchscreen des Dienstwagens </title> <id>https://www.atlas-leasing.de/blog/fuhrparkleasing/handy-verbot-gilt-auch-fuer-touchscreen-des-dienstwagens</id> <link href="https://www.atlas-leasing.de/blog/fuhrparkleasing/handy-verbot-gilt-auch-fuer-touchscreen-des-dienstwagens"/> <summary type="html"> <![CDATA[ Die Bedienung des Touchscreens eines Leasing- oder Dienstwagens kann einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellen. Bereits das Einstellen des Scheibenwischers über einen berührungsempfindlichen Bildschirm ist verboten, wenn der Blick des Dienstwagenfahrers deshalb... ]]> </summary> <content type="html"> <![CDATA[ Die Bedienung des Touchscreens eines Leasing- oder Dienstwagens kann einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellen. Bereits das Einstellen des Scheibenwischers über einen &amp;nbsp;berührungsempfindlichen Bildschirm ist verboten, wenn der Blick des Dienstwagenfahrers deshalb längere Zeit von der Straße abgewandt wird. So hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Im zugrundeliegenden Fall hatte der Fahrer eines TESLA 3 während Regens versucht, das Wischintervall des Scheibenwischers manuell zu verstellen. Beim TESLA Model 3 funktioniert dies &amp;nbsp;nicht wie üblich über einen Bedienhebel am Lenkrad, sondern ist in einem Untermenü des zentralen Bildschirms zu finden. Dadurch war der Fahrer längere Zeit vom Verkehr abgelenkt und fuhr in einen Straßengraben. &amp;nbsp; Gegen das in der ersten Instanz verhängte Fahrverbot hatte der TESLA-fahrer Widerspruch eingelegt, der vom OLG jedoch abgelehnt wurde. Nach Ansicht der Richter stellt das Touchscreen des TESLA Model 3 ein elektronisches Gerät im Sinne von Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (&quot;Handy-Verbot&quot;) dar. Welchem Zweck die Nutzung folgt, ist dabei unerheblich. Die Bedienung sei nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden sei (Az.: 1 Rb 36 Ss 832/19). ]]> </content> <updated>2020-08-11T00:00:00+02:00</updated> </entry> <entry> <title type="text">Grüne Versicherungskarte wird weiß</title> <id>https://www.atlas-leasing.de/blog/fuhrparkleasing/gruene-versicherungskarte-wird-weiss</id> <link href="https://www.atlas-leasing.de/blog/fuhrparkleasing/gruene-versicherungskarte-wird-weiss"/> <summary type="html"> <![CDATA[ Für Urlaubsfahrten und Dienstreisen ins Ausland erhalten Sie als Fuhrparkkunde bzw. Dienstwagennutzer regelmässig die sogenannte Grüne Versicherungskarten. Sie gilt in vielen Ländern als Nachweis der Kfz-Versicherung. Bislang war sie nur gültig, wenn sie auch auf grünem Papier... ]]> </summary> <content type="html"> <![CDATA[ Für Urlaubsfahrten und Dienstreisen ins Ausland erhalten Sie als Fuhrparkkunde bzw. Dienstwagennutzer regelmässig die sogenannte Grüne Versicherungskarten. Sie gilt in vielen Ländern als Nachweis der Kfz-Versicherung. Bislang war sie nur gültig, wenn sie auch auf grünem Papier gedruckt war. Ab dem 1. Juli 2020 wechselt die Karte ihre Farbe von grün auf weiß. Der etablierte Name jedoch bleibt. Für Fuhrparkkunden hat der Farbwechsel einige Vorteile. Künftig kann die Karte auch als PDF versandt und selbst gedruckt werden. Alle Fahrzeugnutzer sind allerdings weiterhin verpflichtet, die Grüne Karte in Papierform mitzuführen – die Anzeige des PDF auf dem Smartphone reicht leider nicht als Versicherungsnachweis. Als Fuhrparkkunde bei ATLAS erhalten Sie bei Neuzugängen künftig die entsprechende Karte per E-Mail. Bestehende Grüne Versicherungskarten können bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter genutzt werden. ]]> </content> <updated>2020-06-30T00:00:00+02:00</updated> </entry> <entry> <title type="text">Kraftstoffpreise der Markentankstellen variieren stark </title> <id>https://www.atlas-leasing.de/blog/fuhrparkleasing/kraftstoffpreise-der-markentankstellen-variieren-stark</id> <link href="https://www.atlas-leasing.de/blog/fuhrparkleasing/kraftstoffpreise-der-markentankstellen-variieren-stark"/> <summary type="html"> <![CDATA[ Wie teuer die Tankfüllung des Dienstwagens tatsächlich ist, hängt nicht nur vom Wochentag und der jeweiligen Tageszeit ab. Es kommt auch darauf an, bei welchem Anbieter man zapft! ]]> </summary> <content type="html"> <![CDATA[ Wie teuer die Tankfüllung des Dienstwagens tatsächlich ist, hängt nicht nur vom Wochentag und der jeweiligen Tageszeit ab. Es kommt auch darauf an, bei welchem Anbieter man zapft! In einer sechswöchigen Studie hat der ADAC die Preise an Tankstellen der fünf großen Marken – Aral, Esso, Jet, Shell und Total - in Deutschland untersucht. Im Ergebnis lagen die Preise der beiden Marktführern Aral und Shell durchschnittlich 5,8 Cent über denen des günstigsten Anbieters. Dabei war es unerheblich, ob es sich um die Preise von Benzin- oder Dieselkraftstoffen handelte. Am billigsten war der „Sprit“ durchgehend an den Zapfsäulen der Marke Jet. Im preislichen Mittelfeld bewegten sich die Preise an Tankstellen der Marken Total und Esso. Freie Tankstellen bieten darüber hinaus oft noch zusätzliche Preisvorteile beim Tanken der Dienstwagen. Nicht zu unterschätzen sind die Zusatzkosten des Fuhrparks, wenn auf Dienstreisen regelmäßig direkt an der Autobahn anstatt an einem nahen Autohof vollgetankt wird. Auch die Betankung der Dienstwagen mit Premiumkraftstoffen lässt die Fuhrparkkosten deutlich in die Höhe schnellen. Fuhrparks, die die vorhandenen Preisdifferenzen an den Zapfsäulen für sich nutzen wollen, empfehlen wir eine umfassende Analyse des eigenen Tankverhaltens im Fuhrpark. ATLAS baut darauf eine umfassende Beratung zum Kraftstoffmanagement und bestehenden Optimierungspotenzialen auf. Insbesondere die Wahl von Tankkarten und der richtigen Einsatz von Apps kann Fuhrparkkosten deutlich senken. ]]> </content> <updated>2020-06-08T00:00:00+02:00</updated> </entry> </feed> 