Verbraucherkreditgesetz
Oberstes Ziel des Verbraucherkreditgesetzes von 1991 war der Verbraucherschutz. Es regelte Kreditverträge zwischen gewerblichen Kreditgebern (z.B. Leasinggesellschaften) und dem Verbraucher (natürlichen Personen). Im Jahr 2002 wurde das Verbraucherkreditgesetz in das BGB integriert.
Die Inhalte des alten Verbraucherkreditgesetzes finden sich nun im BGB in den Paragraphen §§ 491 – 498. Dort ist z.B. festgelegt, dass Kreditverträge der Schriftform bedürfen und welche Angaben Bestandteil des Kreditvertrages sein müssen. Wichtige Bestandteile des Kreditvertrages sind z.B. der Gesamtbetrag aller Kundenzahlungen inklusive Zinsen und sonstiger Kosten, die Art und Weise der Rückzahlung, der Effektivzins, die Kosten möglicher Versicherungen und das Widerrufsrecht.
Versicherung
Zu Ihrem Schutz ist es erforderlich, für das Leasingfahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschliessen. Nur mit diesem Versicherungsschutz sind Sie auch bei einem Unfall durch eigenes Verschulden abgesichert.
Dazu haben wir mit unseren Versicherungspartnern günstige Stückversicherungskonditionen zu Großkundenkonditionen vereinbart. Fall Sie sich für die Versicherung eines unserer Partner entscheiden, übernehmen wir die gesamte Schadensabwicklung von der Unfallmeldung bis zur Versicherungsabrechnung für Sie.
Zusätzlich bieten wir zu günstigen Konditionen den Abschluss einer Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherung sowie Insassen-/Unfallversicherung an. Auch für Privatkunden haben wir Leasingangebote, die die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung zu Sonderkonditionen beinhalten.
Versicherungs-Management
Unseren Fuhrparkkunden bieten wir individuelle Stückversicherungen unserer Versicherungspartner zu günstigen Konditionen. Auf Wunsch rechnen wir aber auch mit der von Ihnen gewählten Versicherung ab.
Ihr Plus bei ATLAS:
- Besonders günstige Prämien über unsere Einkaufsvorteile
- Professionelle Rechnungsprüfung und Abrechnung mit Versicherern, Werkstätten u.a.
- Transparentes Schadensreporting inkl. Auswertung nach Schadensarten, Fahrzeughistorie und Ausreißeranalysen.
Vertragsformen
Bezüglich des Leasings werden 3 Vertragsformen unterschieden:
- Kilometervertrag
- Restwertvertrag mit Mehrerlösbeteiligung
- Restwertvertrag mit Andienungsrecht
Verwarnungen
siehe Bußgeldbescheide
Verwertung
Verwertung
siehe Gebrauchtwagenvermarktung
Vorteile
siehe Leasingvorteile