A B C D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z

Dauer von Restwert-Leasingverträgen

Restwert-Leasingvertrag mit ausgewiesenem Restwert richten sich hinsichtlich ihrer Dauer regelmäßig nach den Vorschriften des Teilamortisationserlasses. Danach darf die Grundmietzeit nicht über 90% und nicht unter 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegen. Bei einem Kfz mit einer AFA von 72 Monaten bedeutet dies, dass ein Restwertvertrag, wenn er erlasskonform sein soll, nur zwischen 29 und 65 Monaten abgeschlossen werden darf.