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Rahmenvertrag

Der Rahmenvertrag zwischen dem Fuhrparkbetreiber und Leasinggesellschaft bildet den juristischen Rahmen der jeweils fahrzeugorientierten Einzelverträge. Für einen größeren Fuhrpark, der dauerhaft von einem Leasing- oder Fuhrparkmanagement-Anbieter betreut wird, ist es sinnvoll, einen Rahmenvertrag abzuschließen, um die spezifischen Unternehmensanforderungen zu berücksichtigen.