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Sicherungsschein

Üblicherweise verpflichtet sich der Leasingnehmer mit Anerkennung der AGB des Einzelvertrages oder des Rahmenvertrags für ausreichenden Versicherungsschutz der Leasingfahrzeuge im Falle von Beschädigung, Diebstahl oder Untergang zu sorgen. Der Leasingnehmer bzw. Fuhrparkbetreiber ist daraufhin in der Verantwortung, dem Versicherer der Fahrzeuge das Eigentum der Leasinggesellschaft anzuzeigen. Die Versicherung erstellt dem Leasinggeber einen Sicherungsschein, in dem fixiert ist, dass Versicherungsleistungen im Schadensfall ausschließlich an den Leasinggeber bzw. nur mit dessen Einverständnis bezahlt werden.