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Gewährleistung

Typisch für Leasing-Verträge ist, dass der Leasinggeber alle Rechte und Pflichten aus dem Liefervertrag, darin enthalten auch die Gewährleistungsansprüche, an den Leasingnehmer abtritt. Dieser kann also wie ein Käufer etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten einfordern. Zum Ende des Leasingvertrages erfolgt eine Rückübertragung der Rechte und Pflichten an den Leasinggeber.