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Insassen-Unfallversicherung

Der Fahrer kann bei Unfällen, die er selbst verursacht hat, keine Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung richten. Hier besteht eine Lücke im Versicherungsschutz, die die Insassen-Unfallversicherung schließt. Eine Haftungslücke kann zudem dann entstehen, wenn ein Fahrradfahrer oder Fußgänger einen Unfall verschuldet und nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügt. Dann müssen die Geschädigten befürchten, dass der Unfallverursacher ihre Schäden nicht voll bezahlen kann.

Das neue Straßenverkehrsgesetz von 2002 schützt dagegen PKW-Insassen bei Schäden, wenn nach einem Unfall kein Schuldiger festgestellt werden kann. Die Autohaftpflicht muss jetzt auch ohne Schuld des Fahrers zahlen.