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Instandhaltung

Der Leasingnehmer ist vertraglich verpflichtet, das Fahrzeug funktionstüchtig zu erhalten, es instand setzen und warten zu lassen. Insbesondere sind die vom Hersteller/Importeur vorgeschriebenen Wartungsintervalle zur Wahrung der Garantieansprüche einzuhalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Leasingnehmer, falls keine Full-Service-Komponenten vertraglich vereinbart sind.