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Kaufoption

Bei Vollamortisationsverträgen kann eine Kaufoption vereinbart werden. Sie gibt dem Leasingnehmer das Recht, den Leasing-Gegenstand bei Ende des Leasingvertrages zu kaufen. Kaufpreis ist dabei der Restbuchwert oder der geringere gemeine Wert (Zeitwert). Der Zeitwert kann erst dann ermittelt werden, wenn der Leasing-Gegenstand tatsächlich zum Verkauf ansteht.

Die Kaufoption des Leasingnehmers bei Vollamortisationsverträgen ist aber zu unterschieden vom bei Teilamortisationsverträgen ggf. vereinbarten Andienungsrecht des Leassinggebers (siehe Andienungsrecht).