Kündigung
Leasingverträge sind grundsätzlich nicht kündbar. Ist eine wirtschaftliche Nutzung des Fahrzeugs jedoch nicht mehr sinnvoll, kann eine Auflösung einvernehmlich erfolgen. Die Leasinggesellschaft kann dagegen kündigen, wenn der Leasingnehmer mit Ratenzahlungen in Verzug gerät.