Mängel
Bei Abnahme überprüfen Sie das gelieferte Objekt auf etwa vorhandene Mängel und teilen dem Lieferanten gegebenenfalls unverzüglich Mängel mit (Mängelrüge). Der Lieferant des Fahrzeugs muss innerhalb der Gewährleistungsfrist grundsätzlich alle Mängel beseitigen und die dafür erforderlichen Aufwendungen tragen.